AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

BUCHUNGSVEREINBARUNGEN

1. Geltungsbereich & Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Fantasia Entertainment, (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Durchführung von Walking-Acts, Kindershows, Unterhaltungsprogrammen sowie sonstigen künstlerischen und eventbezogenen Leistungen.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers bestätigt und der Auftragnehmer diese Beauftragung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
 

2. Leistungsumfang

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich final aus der Auftragsbestätigung. Die künstlerische Ausgestaltung im Rahmen des vereinbarten Veranstaltungskonzepts obliegt dem Auftragnehmer.

(2) Zeitangaben zur Dauer von Shows, Walking-Acts oder sonstigen Programmen stellen Richtwerte dar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Veranstaltung unter geeigneten Bedingungen durchgeführt werden kann. Unter anderem sind erforderliche Zugänge, Stromanschlüsse, Stellflächen, Umkleidemöglichkeiten oder sonstige vereinbarte Voraussetzungen (z. B. Technische Ausstattung) rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen sowie Sicherheitsbestimmungen am Veranstaltungsort und für die Einholung sämtlicher für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Anmeldungen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für behördliche Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, Anmeldungen bei Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), urheberrechtliche Vergütungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der in Absatz 2 genannten Pflichten gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, soweit der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht selbst zu vertreten hat.

(4) Bei Veranstaltungen mit Kindern verbleibt die Aufsichts- und Betreuungspflicht jederzeit bei den Erziehungsberechtigten bzw. dem Veranstalter. Der Auftragnehmer übernimmt keine Aufsichtspflichten.
 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin auf das vom Auftragnehmer benannte Konto. 

(2) Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Nachfrist von 7 Kalendertagen zur Zahlung setzen. Geht die Anzahlung auch innerhalb der Nachfrist nicht ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den vereinbarten Veranstaltungstermin freizuhalten oder die vereinbarte Leistung zu erbringen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

(3) Der verbleibende Restbetrag ist unmittelbar nach dem Auftrittstermin und spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig. 

(4) Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(5) Der Auftragnehmer wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG an. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
 

5. Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) stornieren.

(2) Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschale Ausfallkosten fällig:

  • bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,
  • 27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütung,
  • 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung,
  • weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung.

Separat ausgewiesene Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Parkkosten oder Übernachtungskosten) werden zusätzlich berücksichtigt, sofern diese bereits entstanden sind oder verbindlich beauftragt wurden.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf eine gegebenenfalls anfallende Ausfallvergütung angerechnet.

(5) Sollte der Termin anderweitig vergeben werden können, entfällt die Ausfallvergütung ganz oder wird unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen entsprechend reduziert.
 

6. Ausfall, Krankheit und höhere Gewalt

(1) Kann die Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen nicht erbracht werden, entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung.

(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren.

(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
 

7. Urheber-, Nutzungs- & Lizenzrechte

(1) Sämtliche Konzepte, Programme, Choreografien, Texte, Kostümdesigns und sonstige kreative Leistungen des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrecht bzw. sonstigen Schutzrechten.

(2) Der Auftragnehmer bietet keine lizenzierten Charaktere oder Kostüme geschützter Marken an. Die angebotenen Darstellungen stellen eigenständige künstlerische Figuren dar. Der Kunde erklärt durch die Buchung, diesen Umstand zu kennen.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die eigenständige Auswahl oder Beauftragung bestimmter Charakterdarstellungen durch den Auftraggeber, sofern diese nicht Bestandteil des Angebots des Auftragnehmers sind.
 

8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
 

9. Widerrufsrecht 

(1) Bei den vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wird. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht daher kein Widerrufsrecht.

(2) Sofern im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert informiert.
 

10. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Anbieter

Fantasia Entertainment

Rolf-Müller-Str. 4
76829 Landau in der Pfalz

 

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